Fallbeispiele
Fall 1
Frau X aus Kenia, spricht nur Englisch, ist seit 2 Jahren in der Schweiz und wohnt in Affoltern. Sie ist mit einem Schweizer verheiratet und hat ein Kind (2 Jahre). Sie hat sich von ihrem Mann getrennt und erhält von ihm keine Alimente, bezieht aber von der Gemeinde Sozialgeld. Sie versteht das System in der Schweiz überhaupt nicht und ist darum mit ihrer Sozialberaterin in einen Konflikt geraten.
Sie kam dann zu sos rassismus. Beim ersten Gespräch musste sie alle mit dem Fall verbundenen Dokumente (Trennungspapiere, Vaterschaftsanerkennung, Mietvertrag, Mahnungen etc.) mitbringen. Sie erhielt Unterstützung im Ordnen und Verstehen dieser Dokumente. Dann begleitete sie ein sos-Berater zu einem Gespräch mit der Sozialarbeiterin und übernahm dabei die vermittelnde Rolle.
Erfolg: Die Frau versteht nun das System in der Schweiz besser und kann nun auch selber die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt übernehmen. Sie erhielt eine Budget-Planung und eine Einführung für den Umgang mit dem Betreibungsamt. Der Sohn ist nun in einer Krabbelgruppe und die Frau lernt jetzt Deutsch.
Fall 2
Frau X aus Brasilien, ist seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz. Sie hat einen Schweizerpass, spricht Spanisch als Muttersprache und sehr gutes Deutsch. Sie war angestellt bei Jelmoli in Zürich und hat plötzlich eine Kündigung erhalten. Sie suchte Hilfe bei sos um zu erfahren, welches ihre Rechte und Pflichten sind und auch um emotionale Unterstützung zu bekommen. Durch das Vorgefallene sind die Betroffenen oft sehr belastet und meist auch krank geschrieben.
Man führte mit ihr ein erstes Beratungsgespräch und versuchte abzuklären, was genau passiert ist. Sie äusserte das Gefühl, dass die Kündigung mit ihrer Hautfarbe zu tun hat, hatte aber keinen Beweis und war eingeschüchtert. Sos vermittelte sie zu einer Rechtsberatungsstelle (z.B. bei der Gewerkschaft). Als ein weiterer Schritt wurde eine Selbstreflektion eingeleitet um das weitere Vorgehen besser planen zu können.
Erfolg: Die Frau entschied sich nicht mehr für diesen Arbeitgeber zu arbeiten und hat sich bei der Gewerkschaft angemeldet. Sie hat sich bei der Arbeitsstelle mit den Vorgesetzten und Mitarbeitern geeinigt, die Kündigungsfrst friedlich verstreichen zu lassen. Sie bleibt weiter in regelmässigen Kontakt mit sos rassismus um weitere Unterstützung zu erhalten.
Fall 3
Herr X aus Indien, macht seinen 3. Master an der ETH Zürich und wohnt in einer Stadtwohnung eines Pflegezentrums. Er spricht nur Englisch aber hat Zugang zu Übersetzern. Er hat Schwierigkeiten mit dem Hauswart. Ihm wird vorgeworfen, dass es stinke wenn er kocht und dass er am Morgen beim bügeln der Hemden singe und damit zu viel Lärm macht. Der Hauswart kam 6Uhr morgens in sein Zimmer und sagte ihm er müsse raus, weil er das Zimmer für eine andere Person brauche. Dies sei aber nur bei ihm der Fall gewesen, alle anderen Bewohner können bleiben. Falls er dieser Aufforderung nicht nachkommen sollte, würde man die Polizei rufen. Er wohnt seit 5 Jahren dort hat aber bis heute keinen Mietvertrag. Er kam zu sos und wollte wissen, welches seine Rechte sind. Sos hat ihn nach der Beratung zum Mieterverband und zur Schlichtungsbehörde vermittelt. Nun hat er einen Termin von der Schlichtungsbehörde bekommen, um mit dem Vermieter ein Mediationsgespräch zu führen.
Erfolg: Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen aber der Herr ist immer noch in der Wohnung und die Kommunikation mit dem Hauswart hat sich stark verbessert.
Fall 4
Frau X ist Schweizerin, verheiratet mit einem Mann aus Gambia und wohnt in St. Gallen. Ihr Mann wollte ein Fest besuchen und wurde beim Zelteingang von einem Securitas angehalten. Er verlangte von ihm einen Ausweis und als er diesen zeigte, sagte er der Ausweis sei gefälscht und rief die Polizei. Der Mann wollte sich wehren und fragte was das soll worauf ihn sechs Securitas auf den Boden drückten und sagten sie wollen keine "Neger" hier. Als die Polizei eintrifft, liegt er verletzt und schmutzig auf dem Boden und bittet sie um Hilfe. Die Polizei fand aber es bestehe aus ihrer Sicht kein Problem. Am nächsten Tag ging seine Frau auf die Polizeistation um die Securitas anzuzeigen. Der Polizist auf dem Posten wollte die Anzeige nicht entgegen nehmen und fragte stattdessen warum sie mit diesem "Dreck" zusammen sei.
Erfolg: Dieser Fall ist am laufen. Die Frau überlegt sich eine Klage gegen diese Securitas einzuleiten, sie haben aber keine Beweise (Arztzeugnis) und auch keine Zeugen. Es steht Aussage gegen Aussage.
Fall 5
Jörg Michel, ein Arzt aus Unterwasser (SG), verheiratet mit einer Frau aus Simbabwe, erhielt über mehrere Monate hinweg Drohbriefe. Den ersten bekam er im Mai 2005, andere folgten die Monate darauf. Er legte sie erst weg und hoffte, dass es aufhören würde. Es kamen jedoch weitere Briefe, die von aufgeschlitzten Pneus seines Autos und von Farbschmierereien auf seiner Hauswand begleitet wurden. Der örtlichen Polizei fehlte es für eine schnelle Auflklärung an Personal. Als die Familie Michel an die Öffentlichkeit ging und die Drohbriefe in der Lokalzeitung abdruckte, meldete sich jemand, der ähnliche Briefe zu erhalten pflegte - eine Familie mit ausländischen Pflegekindern.
Im Dezember schien der Fall geklärt. Die Täterin war eine psychisch angeschlagene Patientin von Michel. Rassistische Drohbriefe waren für die unterwassersche Polizei eigentlich nichts Neues. So erhielt die Gemeinde bei der Eröffnung eines Asylzentrums 1999 bereits anonyme Drohungen. Bei der Pressekonferenz im Dezember 2005 schien es, als wolle man um jeden Preis einer weiteren Rassismusdebatte den Boden entziehen. Die Täterin wollte den Ruf ihres Arztes weiter schädigen, indem sie angab, ein sexuelles Verhältnis mit ihm gehabt zu haben. Anfang Februar erschien in der Weltwoche ein Bericht über die Täterin, welche beim bedrohten Arzt in psychotherapeutischer Behandlung gewesen war. Der Verfasser des Artikels vertrat die These, dass dem Arzt die Schuld zuzuschreiben sei, da die Therapie aus dem Ruder gelaufen sei und die Patientin aus Verzweiflung gehandelt hätte.
Im Mai 2006 wurde aber aufgedeckt, dass die Täterin bereits vor ihrer Therapie Drohbriefe an Familien mit ausländischen Pflegekindern verschickt hatte, was die Untersuchungsbehörden in Erklärungsnot brachte.
Jörg Michel entschied sich schon Ende 2005, Wohnung und Praxis aufzugeben und per Juli 2006 mit seiner Familie nach Südafrika auszuwandern.
Fall 6
Lynn Schmied (Name geändert) ist Mitte vierzig, in Togo geboren und lebt seit knapp 20 Jahren mit ihrem Mann und zwei Kindern in der Schweiz. Sie geht eines Nachmittags im Coop Rüschlikon einkaufen. Den Betrag von CHF 47.40 zahlt sie mit einer Hunderternote, bekommt aber nur CHF 2.60 Rückgeld. Als sie die Kassiererin auf den Fehler aufmerksam macht, reagiert diese mit Unverständnis und findet nach der Überprüfung der Kasse keinen Fehler. Die Schlange vor der Kasse staut sich, die Leute werden unruhig. Die Abteilungsleiterin kommt und versucht, Lynn abzuwimmeln und wird etwas lauter, so dass die anderen Leute im Geschäft aufmerksam werden. Lynn beharrt auf ihrem Standpunkt und versucht sich zu erklären. Von hinten schreit plötzlich ein Mann: "So etwas können sie hier nicht machen, gehen sie zurück in ihre Wildnis in Afrika." Niemand regiert. Auch die erzürnten Blicke der Umstehenden deuten darauf hin, dass Schmied als Schuldige angesehen wird. Der Mann aus der Warteschlange kommt auf sie zu und schimpft weiter: "Raus hier! Ich habe gesagt: raus hier! So was können Sie hier nicht machen! Geh zurück nach Afrika!" Wieder schweigen alle Umstehenden, darunter die Abteilungsleiterin, die Kassiererin und eine Unmenge von Kunden (es ist kurz vor 18.00 Uhr). Fassungslos bemerkt Lynn, dass niemand den Mann aufhält und sie schweigend angestarrt wird. Im Gegenteil, weitere demütigende Stimmen werden laut, die dem Mann beipflichten.
Lynn Schmied sieht keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren und verlässt das Geschäft. Auf dem Parkplatz jedoch kommt der Mann, zusammen mit seiner Frau, erneut auf sie zu und beschimpft sie. Auf Schmieds Bitte, sie in Ruhe zu lassen, schlägt er sie ins Gesicht und steigt dann in sein Auto. Sie schlägt mit der Handtasche auf das Dach des wegfahrenden Autos ein, worauf der Mann wieder aussteigt. Er boxt ihr in Gesicht und Bauch. Plötzlich spürt sie, dass ein zweiter Angreifer ihr einen Schlag in den Rücken verpasst. Sie kann den ersten Mann mittels einer Selbstverteidigungstechnik am Handgelenk packen und ihn in Schach halten und kratzt der zweiten Person ins Gesicht. Der Mann steigt in den Wagen und fährt davon, die zweite Person rennt zurück in den Coop. Benommen sammelt sie ihre Sachen zusammen und ruft von einer nahegelegenen Drogerie die Polizei. Diese kommt, behandelt die aufgewühlte Frau jedoch sehr schroff. Der Beamte meint, sie solle sich beruhigen, der Mann (2. Angreifer) sei verletzt und müsse erst zum Arzt. Um ihre Verletzungen hat sie sich selbst zu kümmern. Durch die Hilfe ihres Gatten hat Lynn Schmied später dennoch Anzeige erstatten können.
Fall 7
Herr W., ein ghanaischer Handelsdelegierter, klagte die Schweizerisch-Deutsche Grenzpolizei in Gennan der rechtswidrigen Festnahme, Polizeibrutalität, unmenschlichen Behandlung und dem Verstoss gegen die grundlegenden Menschenrechte an. In einem Brief an die Schweizerische und Deutsche Regierung sagte er, dass er von der Grenzpolizei einer falschen Festnahme, Folter und Schikanierungen unterzogen worden sei. Dies habe mehrere Tage beansprucht und Demütigungen, Leiden, finanzielle Ausgaben durch Spitalrechnungen, Hotelkosten und Transportkosten nach Basel verursacht. Daher ersuchte er die Basler Behörden, die Deutsche Regierung und andere betroffene Stellen um Entschädigung und Wiedergutmachung. In einem telefonischen Interview drückte Herr W. seine Erschütterung und Bestürzung aus, dass die betroffenen Behörden in den letzten 2 Jahren nach der Meldung des Vorfalls nicht fähig waren, die Untersuchungen abzuschliessen oder öffentliche Resultate deren zu geben, noch haben sie sich bei ihm gemeldet. Zudem habe ihm die Deutsche Botschaft in Ghana letztes Jahr ein Transitvisum nach Genf ohne Begründung verweigert. Zur Zeit des Vorfalls im Zug, war W. als Volontär für die Friedrich Ebert Stiftung (FES) in Genf tätig. Er war damals durch den Hauptsitz der Stiftung in Bonn nach Deutschland eingeladen worden, um sich mit einigen Aktivitäten und Praktikumsprogrammen der Friedrich Ebert Stiftung in Bonn vertraut zu machen. Die Bahnreise dauerte vom 28. November bis zum 2. Dezember 2005. Auf der Rückfahrt stieg W. in den ICE von Köln nach Basel, der dort um 14.47 Uhr ankommen und einen sofortigen Anschluss nach Genf erlauben sollte. (ICE 505b, Köln 10:54; Basel 14.47; BS ab 15:05: Genf 17:47) Um 14:37 hielt der Zug in Basel und einige Passagiere stiegen aus. W., der die Strecke nicht kannte, erkundigte sich bei einem Mitreisenden. Bevor er eine Antwort erhielt, erschienen 3 Polizeibeamte - zwei Männer und eine Frau. W. fragte sie, ob es ein Problem gebe, worauf der eine Beamte ihm in Deutsch antwortete, was W. nicht verstand. Er nahm an, dass sie sein Bahnticket und den Pass sehen wollten, und öffnete den Reissverschluss seiner Jacke, um die beiden Dinge herauszuziehen. Doch noch bevor er ihnen dies überreichen konnte, hatten ihn die Polizeibeamten in Handschellen gelegt. Darauf brachten sie ihn und sein Gepäck aus dem Zug. Der eine Beamte zog die Handschellen so eng an W.s Gelenke, dass er die Schmerzen kaum aushielt. Er bat die Beamten seinen Pass und das Bahnticket anzusehen, die ihm im Zug runtergefallen waren. Unbekümmert schob ihn der Polizist aber weiter vor sich her - ohne seine Papiere anzusehen und ohne zu wissen, wen er festgenommen hatte. Herr W. wurde in einen Raum im Bahnhof gebracht. Als sie eintraten, zogen die Beamten die Handschellen noch weiter an und knickten W.s Hände immer stärker (almost to a choking point) W. flehte sie weiter an seinen Pass zu überprüfen oder jemanden zu rufen, mit dem er sich in Englisch unterhalten konnte. Sein Bitten stiess aber auf taube Ohren. Stattdessen brachten sie ihn mit dem Gesicht zu Boden, einer packte ihn am Nacken, der andere verstärkte noch einmal die Handschellen und bog die Hände hinter seinen Rücken. W. fing vor Schmerz zu schreien an und machte geltend, dass er kein Krimineller sei und sie endlich seine Papiere überprüfen sollten.
Die Gewalteinwirkung zog sich hin, bis W. - der realisierte, dass er kaum noch atmen konnte - die Beamten anflehte, ihn nicht zu töten. Er dachte, dass sie entweder seinen Nacken brechen oder ihn von hinten erschiessen würden. W. konnte nicht mehr schreien und war hilflos ausgeliefert, bis ein Mann ins Zimmer kam, allem Anschein ein höherer Beamter. Nach einer gründlichen Durchsuchung wurde W. mit einer Geldstrafe von € 150 freigelassen. Mit Schmerzen am ganzen Körper und Schwierigkeiten mit der Atmung nahm er ein Taxi zum nächsten Spital, wo er behandelt und wieder entlassen wurde. Am Samstag dem 3. Dezember 2005 ging Herr W. an den Informationsschalter am Basler Bahnhof und fragte nach der Adresse der beiden Polizeibeamten, die ihn am Tag zuvor verhaftet hatten. Er hatte bereits die Namen erfahren. Es waren Deutsche Beamte des Hauptzollamtes Lörrach. Nachdem er sein Büro in Genf informiert hatte, informierte er die Vertretung von Ghana in der Schweiz.
Links zu weiteren Rassimusberichten
Rassismusberichte von weiteren nationalen und internationalen Organisationen über die Situation in der Schweiz:
